Der Vorstand kann für die Führung der laufenden Verbandsgeschäfte eine Geschäftsstelle
betreiben oder die Führung einem angestellten Geschäftsführer übertragen.
Dieser ist dem Vorstand unterstellt.
Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.
Er ist zuständig für die Koordination der Tätigkeiten innerhalb der Kommissionen und des Vorstandes.
Er vertritt den Fachverband im Rahmen des Pflichtenheftes sowie nach Vorgabe und
Anweisungen des Vorstandes nach aussen.