Was wird gefördert?
Das Gebäudeprogramm besteht aus einem nationalen und einem kantonalen Teil:
Nationaler Teil: Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Die Förderung ist in der ganzen Schweiz einheitlich.
In den meisten Kantonen: Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung, der Optimierung der Haustechnik und von Gesamtsanierungen. Die Förderung variiert von Kanton zu Kanton. Mehr zu den kantonalen Zusatzförderungen finden Sie rechts über den Link zu Ihrem Kanton.
Gebäudehülle: Einheitliche Förderung in der ganzen Schweiz
Mit dem Ersatz von Fenstern oder einer Wärmedämmung von Wänden und Dach werden die Innenräume eines Gebäudes besser gegen das Aussenklima geschützt. Die Isolation kann aber auch gegen den Wärmeverlust von Innenräumen gegenüber unbeheizten Räumen und dem Erdreich angebracht werden. Beispiele dafür sind die Wärmedämmung des Estrichbodens und der Kellerdecke.
Das Gebäudeprogramm legt für diese Massnahmen Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter fest (vgl. Tabelle unten). Nur gut dämmende Einzelbauteile werden unterstützt. Minimale U-Werte müssen daher nachgewiesen werden. Ein Nachweis des Minergie-Moduls wird als gleichwertig akzeptiert. Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, wie viel Fördergeld Sie für die Sanierung Ihrer Gebäudehülle erhalten.
Internet-Link: http://www.dasgebaeudeprogramm.ch
Massnahme | Bedingungen | Fördergeld | |
A | Fenstersatz | U-Wert1) Glas ≤ 0.70 W/m2K Glasabstandhalter Kunststoff / Edelstahl |
40 Fr./m2 Mauerlichtmass |
B | Wand, Dach, Boden: Dämmung gegen Aussenklima2) |
U-Wert gesamt ≤ 0.20 W/m2K |
40 Fr./m2 gedämmte Fläche |
C | Wand, Dach, Boden: Dämmung gegen unbeheizte Räume3) |
U-Wert gesamt ≤ 0.25 W/m2K |
15 Fr./m2 gedämmte Fläche |
1) Wärmeverlust pro m2 eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Grad.
2) Oder gegen Erdreich (bis 2m).
3) Oder gegen Erdreich (tiefer als 2m).
Kantonale Zusatzförderung
Die meisten Kantone stellen zusätzliche Fördergelder zur Verfügung für