Der FFF hat Brandschutzfenster entwickelt und geprüft. Seit der Einführung wurden die Anwendungen stetig weiterentwickelt und der Einsatzbereich erweitert. Es stehen folgende Anwendungen zur Verfügung:
• « FFF Brandschutzfenster EI 30 » Festverglasung in Holz
• « FFF Brandschutzfenster EI 30 » einflüglige Fenster in Holz
• « FFF Brandschutzfenster EI 30 » zweiflüglige Fenster in Holz
• « FFF Brandschutzfenster EI 30 » einflüglige Fenster in Holz-Metall
• « FFF Brandschutzfenster EI 30 » zweiflüglige Fenster in Holz-Metall
Der FFF ist berechtigt, Lizenzen für die Herstellung von Holz- und Holz-Metall- Fenster, in der Ausführung
FFF Brandschutzfenster EI 30 zu vergeben. Die Vergabe der Lizenz erfolgt unter Einhaltung der
Verarbeitungsvorschriften für lizenzierte Produzenten des FFF Brandschutzfenster EI 30 und den
Vorgaben des Reglements. Antragsteller zur Erlangung einer Lizenz kann jeder ausgewiesene Fensterbaubetrieb
in der Schweiz sein, der Holz- oder Holz-Metall-Fenster herstellt und montiert. Eine Pflicht der Mitgliedschaft beim FFF oder eines anderen Verbandes besteht nicht. Der Einführungskurs FFF EI 30 Brandschutzfenster ist Voraussetzung
für Antragsteller der Lizenz EI 30.
Reglement
Dieses Reglement regelt die Anwendung, Herstellung und Montage von Holz- und Holz-Metall Fensterkonstruktionen
für Lochfenster im Wohnungs- Geschäfts- und öffentlichen Bau sowie die Vergabe von Lizenzen an Fensterhersteller.
Das Reglement bildet die Grundlage für die Organisation und Vergabe von Lizenzen für FFF
Brandschutzfenster EI 30.
Verarbeitungsvorschriften
Die Verarbeitungsvorschriften bilden einen integrierten Bestandteil des FFF-Reglements über die
Zuständigkeiten und Vergabe von Lizenzen zur Herstellung und Montage der « FFF Brandschutzfenster EI 30 ».
Sie legen die Konstruktion und Ausführungsvarianten der Brandschutzfenster fest.
Inhalt und Ziele
• Einführung in die Brandschutzvorschriften.
• Einsatzgebiete von Brandschutzfenstern.
• Umsetzung der Brandschutzanforderungen am Bau.
• Technische Information über die Konstruktion und Anwendung.
• Reglement und Lizenzierung (FFF Brandschutzfenster El 30)
Teilnehmer
• Kaderleute und Projektleiter
Programm
09.00 – 09.05 Begrüssung
09.05 – 10.15 Einführung in das Thema
Anforderungen / Vorgaben
Einsatzgebiet
FFF-Anwendungen
10.15 – 10.30 Pause
10.30 – 11.45 Verbandslösung FFF
Reglement
Lizenzierung
11.45 – 13.00 Mittagessen
13.00 – 14.45 Technische Anforderungen
Verarbeitungsvorschriften
14.45 – 15.15 Brandschutz-Verantwortlicher
Antragstellung / Zertifizierung (SIPIZ)
Registrierung
Aufgaben
15.15 – 15.30 Zusammenfassung / Kursauswertung
15.30 Ende des Seminars
Informationen
Dauer 9.00 bis 15.30 Uhr (Tageskurs)
Kosten
· Mitglieder CHF 630.–
· Nichtmitglieder CHF 1230.–
Rückvergütung ZPK
· Unterstützungspflichtig CHF 75.–
· Nicht Unterstützungspflichtig CHF 60.–
Die Preise für den Einführungskurs gelten jeweils für die 1. Person. Ab der 2. Person aus dem gleichen Betrieb wird die Hälfte der Kosten in Rechnung gestellt.
Vergütung ZPK
Nicht Unterstützungspflichtig CHF 60.– Unterstützungspflichtig CHF 75.–
Mindestteilnehmerzahl 6 Personen.
Kursort
Bachenbülach
Kursleitung
Beat Rudin, Geschäftsführer FFF
Anmeldung
Kurscode | Ort | Datum (von) | Zeit (von) | |
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anmelden | KTBS1 | Bachenbülach | Mittwoch, 28. April 2021 | 09:00 |