Warum sollten Sie bereits bei der Planung auf Fenster mit dem Qualitätslabel des
Schweizerischen Fensterverbandes setzen?
· Die Anforderungen an das Bauproduktegesetz und die Bauprodukteverordnung werden erfüllt
Das Inverkehrbringen und insbesondere die Konformitätsbewertung von Bauprodukten
wie zum Beispiel Fenstern oder Fassaden sind in der Schweiz im Bauproduktegesetz
(BauPG, SR 933.0) und in der Bauprodukteverordnung (BauPV, SR.933.01) geregelt.
Gemäss diesem Gesetz und der Verordnung muss dieser Konformitätsnachweis für
Fenster und Fassaden folgende Punkte umfassen:
– Erstprüfung durch eine externe Prüfstelle
– Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
– Konformitätserklärung durch den Hersteller
· Die Rückverfolgbarkeit bis zum Hersteller ist gewährleistet
Der Fensterhersteller bringt auf jedem Fenster eine dauerhafte Kennzeichnung, einen
Code, an. Dieser Code gibt Auskunft über den Hersteller des Fensters, und es kann
jederzeit auf die Dokumentation zurückgegriffen werden.
· Die Qualität der Fenster ist gleichbleibend hoch
Der Fensterbauer muss nicht nur eine Erstprüfung bestehen, sondern auch regelmässig
seine Produktionsprozesse durch die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
überwachen. Diese verpflichtet ihn, seine Prozesse sowie die verwendeten Materialien zu
kontrollieren und anhand von Checklisten sowie Kontrollformularen zu protokollieren.
Diese Prüfungen und Kontrollen garantieren, dass die Fenster bei einem Folgeauftrag
dieselbe hohe Qualität aufweisen wie beim Erstauftrag.
· Dank aktuellster Technik und modernster Materialien bei jeder Architektur einsetzbar
Das Qualitätslabel garantiert, dass die Fenster auf dem neuesten Stand der Technik sind
und für die Produktion die modernsten Materialien verwendet werden. Somit können sie
für jede Architektur optimal eingesetzt werden.
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